Direktversicherung

Mit der Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung können Sie zum Beispiel langjährige Betriebstreue Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anerkennen, bewährte Kräfte an den Betrieb binden oder die Motivation Ihres Personals fördern.

Wer oder was ist versichert?

Die Direktversicherung ist die am häufigsten gewählte Form der betrieblichen Altersversorgung. Die Unternehmen bevorzugen diese Art der Versorgung ihrer Mitarbeiter, da der Verwaltungsaufwand gering und bei entsprechender Gestaltung ohne betriebswirtschaftliche Risiken ist. Der Arbeitgeber schließt für den jeweiligen Arbeitnehmer eine Lebensversicherung ab, die im Erlebensfall an den Mitarbeiter und im vorzeitigen Todesfall an dessen Hinterbliebene ausgezahlt wird.

Kernleistungen

Altersleistungen

  • Kapitalleistung (einmalige Zahlung)
  • Rentenleistungen (laufende Zahlungen)

Hinterbliebenenleistungen

  • Hinterbliebenenkapital
  • Hinterbliebenenrente

Invalidenleistungen

  • Beitragsbefreiung
  • Barrente

Besonderheiten

Der Gesetzgeber unterstützt diese Form der Altersversorgung durch die sogenannte Pauschalsteuerregelung. Bis zu einem Beitrag von 1.752 Euro pro Jahr darf anstelle der individuellen Besteuerung eine Pauschalversteuerung mit einem Steuersatz von 20 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) vorgenommen werden.

Werden mehrere Mitarbeiter im Rahmen eines Gruppen- oder Rahmenvertrages versichert, können für einzelne Mitarbeiter sogar Beiträge bis zu 2.148 Euro pro Jahr pauschalversteuert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Durchschnittsbeitrag aller Arbeitnehmer 1.752 Euro jährlich nicht übersteigt.

Die pauschal versteuerten Direktversicherungsbeiträge bleiben sozialversicherungsfrei, wenn die Beiträge aus Sonderzahlungen, wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld, finanziert werden. Diese vorteilhafte Regelung gilt bis zum Jahresende 2008.

Die Direktversicherung kann auch in Form der Entgeltumwandlung genutzt werden.


Vertragslaufzeit

Voraussetzung für die Pauschalversteuerung ist, dass

das Endalter der Direktversicherung nicht vor dem 60. Lebensjahr liegt und

eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Arbeitnehmer ausgeschlossen ist.

Wie bei allen Lebensversicherungen gilt auch bei der Direktversicherung: Bei Einhaltung einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren wird das Versorgungskapital in der Regel einkommensteuerfrei ausgezahlt. Bei Rentenversicherungen wird lediglich der Ertragsanteil der Rentenzahlung einkommensteuerpflichtig. (Stand: Steuerrecht 1.1.2002).

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