Fondsrückdeckung
Pensionszusagen finanzieren
Alternativ zur Rückdeckungsversicherung kann die Finanzierung der Altersleistung über eine Fondsrückdeckung, d.h. eine Kapitalanlage in Investmentfonds, erfolgen. Zur Abdeckung der Verpflichtungen aus so genannten biometrischen Risiken, wie bei der Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung, kann zusätzlich eine preiswerte Risikoversicherung abgeschlossen werden, wenn der Arbeitgeber dies wünscht. Diese Aufteilung der mit der Pensionszusage eingegangenen Finanzierungsrisiken setzt sich am Markt seit einigen Jahren immer mehr durch.
Funktionsweise
Bei der so genannten ,Pensionszusage mit Fondsrückdeckung"zeigt das Unternehmen mit Hilfe einer Umrechnungstabelle auf, zu welcher Versorgungsleistung ein Jahresbeitrag von beispielsweise 1.000 Euro in einem bestimmten Alter führt. Dieser beitragsorientierte Leistungsplan wird der Pensionszusage zugrunde gelegt. Die Fondsrückdeckung dient dem Arbeitgeber zur Finanzierung der Verpflichtungen aus der Pensionszusage. Dieser stellt die Fondsrückdeckung auf der Aktivseite und die eingegangenen Verpflichtungen auf der Passivseite in seiner Bilanz ein.
Flexibel für den Arbeitgeber
Bei der Fondsrückdeckung kann der Arbeitgeber sehr flexibel agieren. Denn die Kapitalansammlung für die Altersleistung erfolgt völlig unabhängig von der Absicherung der biometrischen Risiken. Insbesondere kann es für den Arbeitgeber wirtschaftlich sinnvoll sein, die Absicherung der biometrischen Risiken erst nach Überschreiten bestimmter Größen vorzunehmen. Ebenfalls kann die Kapitalansammlung zur Ausnutzung des Zinseszinseffektes sofort beginnen. Dies gilt insbesondere bei Einsatz eines so genannten Bausteinmodells, bei dem der Arbeitnehmer seinen Versorgungsanspruch erst nach und nach erwirbt.
Ertragsorientiert und Steuer sparend
Bei der Fondsrückdeckung spielen die langfristig hohen Ertragschancen von Aktienfonds eine wichtige Rolle. Der Arbeitgeber kann besondere Vorteile durch die Bilanzierungregeln nutzen: So kommt es durch das Steueränderungsgesetz seit 2002 für inländische Aktienfonds zu einer Steuerfreiheit der Erträge bei Kapitalgesellschaften bzw. zu einer hälftigen Besteuerung bei Personengesellschaften.

