Pensionfonds
Betriebliche Altersvorsorge
Seit Anfang 2002 ist der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung zugelassen. Der Pensionsfonds zeichnet sich durch seine vergleichsweise frei gestaltbare Geldanlageform aus. Damit kann ein Pensionsfonds dem Anleger je nach Ausgestaltung größere Chancen auf hohe Renditen bieten.
Wer oder was ist versichert?
Der Pensionsfonds ist eine vom Betrieb unabhängige, selbstständige Versorgungseinrichtung und daher nicht mit einem Investmentfonds zu verwechseln. Die Altersvorsorgeleistungen des Pensionsfonds werden für die Arbeitnehmer eines oder mehrerer Arbeitgeber durch Pensionspläne geregelt. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber an die Versorgungseinrichtung überwiesen. Versorgungsberechtigte Arbeitnehmer haben gegenüber der Versorgungseinrichtung einen eigenen Anspruch auf lebenslange Altersrente. Der Arbeitgeber haftet für die Erfüllung der zugesagten Leistungen gegenüber den Arbeitnehmern.
Kernleistungen
Der Pensionsfonds unterliegt
der staatlichen Versicherungsaufsicht. Durch den Pensionsplan
"Beitragszusage mit Mindestleistung" besteht die Garantie, dass zu
Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge für die Verrentung
zur Verfügung stehen. Die Leistungen werden ausschließlich in Form von
Rentenzahlungen erbracht.
Altersleistungen:
- Lebenslange Altersrente
- Vorgezogene lebenslange Altersrente
- Hinausgeschobene lebenslange Altersrente
Hinterbliebenenleistungen:
- ebenslange Partnerinnen- bzw. Partnerrenten
- Waisenrente (in der Aufschubzeit des Pensionsplanes)
Besonderheiten
Durch die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers kann über den Arbeitgeber jährlich ein Betrag von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung in einen Pensionsplan eingezahlt werden. Dieser Betrag ist lohnsteuerfrei und unterliegt bis zum Jahresende 2008 nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
Besteuerung
Die Leistungen des Pensionsfonds werden erst bei Rentenbeginn besteuert. Durch das in der Rentenphase zumeist niedrigere Einkommen gegenüber der Erwerbsphase kann tendenziell von einer geringeren Steuerbelastung ausgegangen werden. Steuermindernd wirken auch der Altersentlastungsbetrag und ein Werbungskosten-Pauschbetrag. Werden Beiträge aus individuell versteuertem Einkommen gezahlt, ist die daraus erworbene Rentenzahlung nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
Einer optimalen Einbindung in eine bestehende betriebliche Altersvorsorge sollte eine individuelle Beratung vorausgehen.
Vertragslaufzeit
Beim Pensionsplan "Beitragszusage mit Mindestleistung" ist der Rentenbeginn auf den Zeitpunkt nach der Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. den Beginn der gesetzlichen Rente festgelegt. Ist die so genannte Mindestaufschubdauer von fünf Jahren erreicht, leistet der Pensionsfonds eine vorgezogene lebenslange Altersrente, wenn auch aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Altersrente in Anspruch genommen wird.
Wird die Rente nicht zum vereinbarten Altersrentenbeginn in Anspruch genommen, besteht innerhalb bestimmter Grenzen die Möglichkeit, bis zu fünfmal den Rentenbeginn um ein Jahr zu verschieben.

