Pensionskasse
Unabhängige Versorgungseinrichtung
Die Pensionskasse hat in Deutschland eine lange Tradition. Es gibt Pensionskassen, die als selbstständige Versorgungseinrichtung des Arbeitgebers geführt werden, und solche, die meist von Versicherungsunternehmen als überbetriebliche Einrichtung für eine Gruppe verschiedener Unternehmen geführt werden.
Wer oder was ist versichert?
Die Pensionskasse wird als eine vom Betrieb unabhängige Versorgungseinrichtung geführt. Die Vorsorge-Leistungen werden überwiegend in Form von lebenslangen Renten an die versicherten Personen erbracht. Zwischen dem Arbeitgeber und der Pensionskasse wird ein Rahmenvertrag geschlossen, der die Bedingungen für die Pensionsversicherungen der einzelnen Arbeitnehmer regelt. Versicherte Personen sind die Arbeitnehmer; Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, durch den auch die Beiträge an die Pensionskasse überwiesen werden.
Kernleistungen
Die Leistungen werden zumeist in Form von Rentenzahlungen erbracht.
Altersleistungen
- Lebenslange Altersrente
- Vorgezogene lebenslange Altersrente
- Hinausgeschobene lebenslange Altersrente
Hinterbliebenenleistungen
- Lebenslange Partnerinnen-, Partner- oder Waisenrente
- Gibt es keinen Ehegatten und/oder Kind/-er der versicherten Person, erfolgt eine auf die Höhe des gesetzlichen Sterbegeldes begrenzte Zahlung an einen Bezugsberechtigten.
Invaliditätsleistung
Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist möglich.
Besonderheiten
Bei der Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers können über den Arbeitgeber bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung in die Pensionskasse lohnsteuerfrei eingezahlt werden. Diese Beträge unterliegen bis zum Jahr 2008 nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Auch Beiträge, die über vier Prozent der BBG hinausgehen, dürfen in Versorgungsleistungen umgewandelt werden. Diese Beitragsteile können bis zu einer Grenze von 1.752 Euro pauschal versteuert in eine Pensionskasse eingezahlt werden. Sofern sie aus Einmalzahlungen stammen, besteht Freistellung von den Sozialversicherungsbeiträgen bis zum Jahresende 2008.
Die Leistungen aus der Pensionskasse werden, sofern die Beiträge lohnsteuerfrei waren, erst bei Rentenbeginn besteuert. Werden Beiträge aus pauschal versteuertem Einkommen gezahlt, ist die daraus erworbene Rentenleistung nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Durch das in der Rentenphase in der Regel niedrigere Einkommen gegenüber der Erwerbsphase kann tendenziell von einer geringeren Steuerbelastung ausgegangen werden.
Vertragslaufzeit
Ab dem 65. Lebensjahr werden lebenslange Renten an die versicherte Person gezahlt. Die versicherte Person kann statt der Rente auch das Kapital abrufen. Die so genannte Kapitalabfindung ist spätestens drei Jahre vor dem vereinbarten Rentenbeginn zu beantragen. Der Rentenbeginn kann unter Berücksichtigung einer mindestens zweijährigen Aufschubzeit frühestens auf das 60. Lebensjahr vorgezogen werden, wenn die versicherte Person eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält. Der Rentenbeginn kann um längstens fünf Jahre hinausgeschoben werden.

