Rückdeckungsversicherung
Direktzusage: Risiken auslagern
Falls ein versorgungsberechtigter Mitarbeiter mit Pensionszusage vorzeitig verstirbt oder Invalide wird, entsteht für das Unternehmen ein Liquiditätsrisiko. Denn in der Bilanz muss eine gewinnmindernde Aufstockung der bis dahin gebildeten Pensionsrückstellung auf den versicherungsmathematischen Barwert der sofort beginnenden Invaliditäts- oder Hinterbliebenenrente erfolgen.
Wer oder was ist versichert?
Das Unternehmen gibt einem Mitarbeiter die Zusage ihm im Alter oder für den Fall der Invalidität bzw. seinen Hinterbliebenen im Falle seines Todes aus betrieblichen Mitteln eine unmittelbare Versorgung zu gewähren (unabhängig von einer Rückdeckungsversicherung).
Die mit der Pensionszusage verbundenen betriebsfremden Risiken werden durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung aus dem Unternehmen ausgelagert. Je nach Grad der Auslagerung stehen dem Unternehmen die Mittel für die Zahlung der Leistungen im Alter oder bei vorzeitigem Versorgungsfall (Tod oder Invalidität) für die Invaliden- bzw. Hinterbliebenenleistungen zur Verfügung.
Kernleistungen
Altersleistungen
- Kapitalleistung (einmalige Zahlung)
- Rentenleistungen (laufende Zahlungen)
Hinterbliebenenleistungen
- Hinterbliebenenkapital
- Hinterbliebenenrente
Invalidenleistungen
- Beitragsbefreiung
- Barrente
Besonderheiten
Besonderes Kennzeichen der Pensionszusage ist die Selbstverpflichtung des Unternehmens, die Pensionszahlungen aus eigenen Mitteln zu leisten. Für diese Leistungsverpflichtung muss das Unternehmen Rückstellungen in der Bilanz bilden. Im Gegenzug muss die abgeschlossene Rückdeckungsversicherung in der Bilanz mit ihrem Vermögenswert aktiviert werden.
Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit sollte sich am Endalter der Pensionszusage orientieren. Bei besonderen Vertragskonstellationen kann aber auch eine kürzere Laufzeit durchaus sinnvoll sein.
Weitere Absicherungen
Aufgrund der nachgelagerten Besteuerung kann die rückgedeckte Pensionszusage sehr gut neben der pauschalbesteuerten Direktversicherung oder der Pensionskasse eingesetzt werden.

