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WohnRiester

Riesterförderung jetzt auch für Immobilien

Sparen für das eigene Haus oder die eigene Wohnung wird wieder vom Staat gefördert. Nach Abschaffung der Eigenheimzulage Ende 2005 haben Bundestag und Bundesrat am 4. Juli 2008 WohnRiester beschlossen. Das "Eigenheimrentengesetz" (ERG) tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft!

Wer ein selbstgenutztes Haus oder eine Wohnung bauen, kaufen oder entschulden möchte, profitiert vom neuen Eigenheim-Rentengesetz: Er erhält Riester-Zulagen. 


Gefördert werden Sparbeiträge für die Eigenkapitalbildung und Tilgungsleistungen von selbstgenutztem Wohneigentum. Mit den Riester-Zulagen wird auch der Neubau, Kauf oder - zu Rentenbeginn - die Entschuldung sowie der Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften belohnt.

Riester-Zulagen für Ihr Eigenheim

  • Sie können Kapital aus einem bestehenden Altersvorsorge-Vertrag, für den Sie Riester-Zulagen erhalten haben, zur Finanzierung Ihres Eigenheims verwenden.

  • Darlehensverträge für den Bau oder den Kauf von selbst genutzten Immobilien und von Anteilen an Wohngenossenschaften gehören ebenfalls zu den begünstigten Anlage-Produkten.

  • Der Staat fördert auch Sparbeiträge in einen zertifizierten Bausparvertrag, wenn Sie damit Eigenkapital zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie bilden.

Das Finanzamt rechnet mit 


Beim "Riestern" sind Ihre Beiträge in der Ansparphase steuerfrei, müssen aber bei Rentenbeginn versteuert werden. Da die Beiträge bei "Wohn-Riester" in der Immobilie gebunden sind, erfasst das Finanzamt das steuerlich geförderte Kapital in einem "Wohnförderkonto". Bei Rentenbeginn müssen Sie dann auf die geförderte Summe Steuern zahlen. Grundlage für diese Besteuerung ist die tatsächlich in Anspruch genommene Förderung.


Wohn-Riester oder doch Riester-Rente? 


Die Notwendigkeit zur privaten Altersvorsorge ist unbestritten. Mit dem Eigenheim-Rentengesetz ist die Riester-Förderung auf den Erwerb von Wohnimmobilien erweitert worden. Bei der Entscheidung, ob das jetzt für SIE die richtige Riester-Variante ist, helfen Ihnen unsere Berater gerne weiter.


Volksbank Krefeld eG
BLZ 320 603 62