Anlage im Bausparvertrag
Ohne Eigenleistung für die eigenen 4 Wände!
Mit bis zu 9% fördert der Staat die VL-Anlage im sicheren Bausparvertrag.
Mit der Arbeitnehmer-Sparzulage wird das Vermögen der Arbeitnehmer staatlich gefördert. Sie ist eine staatliche Subvention für vermögenswirksame Leistungen. Das sind Geldleistungen, die vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer angelegt werden.
Wenn Sie die vermögenswirksame Leisungen als Fundament zur Erfüllung Ihrer Wohnwünsche nutzen möchten, dann ist ein Bausparvertrag von Schwäbisch Hall genau das Richtige für Sie.
Um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, dürfen bestimmte Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen) nicht überschritten werden.
Die Angaben beziehen sich auf ein Kalenderjahr:
| Alleinstehende | Verheiratete |
|
| Höhe der Förderung | 9 % |
9 % |
| Maximale Arbeitnehmer-Sparzulage |
43 EUR |
86 EUR |
| Maximal geförderte Sparbeiträge | 470 EUR | 940 EUR |
| Einkommensgrenzen: Zu versteuerndes Einkommen |
unter 17.900 EUR | unter 35.800 EUR |
Mit einer eigenen Sparleistung in Höhe von 34 Euro im Monat können Sie sich zusätzlich die Wohnungsbauprämie, eine weitere staatliche Förderung, sichern. Die Höhe der Förderung beträgt 8,8%!
Weitere Informationen zur VL-Anlage in einem Bausparvertrag erhalten Sie hier.
Zum Thema vermögenswirksame Leistungen beraten wir Sie gerne. Verschenken Sie kein Geld und sprechen Sie mit Ihrem Kundenberater.


