KfW-Förderprogramme
Zinsgünstige Kredite
Die KfW-Förderbank unterstützt mit zinsgünstigen Krediten sowohl die Modernisierung von Wohnraum als auch die Bildung von Wohneigentum. Anträge für KfW-Darlehen erhalten Sie bei unseren Baufinanzierungsberatern.
Das KfW-Wohneigentums-Programm
Das KfW-Wohneigentums-Programm fördert den Neubau und Kauf selbstgenutzten Wohneigentums von Privatpersonen (Eigenheim oder Eigentumswohnung) – unabhängig von Alter oder Familienstand des Antragstellers. Berücksichtigt werden beim Neubau die Kosten des Baugrundstücks, die Baukosten einschließlich Baunebenkosten sowie die Kosten der Außenanlagen. Beim Kauf werden der Kaufpreis einschließlich Kaufpreis-Nebenkosten und evtl. anfallende Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten berücksichtigt.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Die Kosten des Vorhabens müssen in einem angemessenen Rahmen liegen und so bemessen sein, dass die daraus entstehenden Belastungen - insbesondere der Kapitaldienst und die Bewirtschaftungs-Kosten - durch das Einkommen der/s Antragsteller/s auf Dauer gedeckt werden können. Vorhaben können nur dann gefördert werden, wenn der Kreditantrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird. Ausgeschlossen ist damit die Umschuldung bzw. die Nachfinanzierung.
Konditionen des Darlehens
Die Konditionen des Darlehens werden zu dem am Tag der Zusage der KfW geltenden Programm-Zinssatz zugesagt. Sofern bei Antragseingang bei der KfW ein günstigerer Programm-Zinssatz galt, kommt dieser günstigere Zinssatz zur Anwendung. Der Zinssatz des Darlehens wird wahlweise für einen Zeitraum von fünf oder zehn Jahren festgelegt (8 Jahre endfällig), die Auszahlung beträgt 100 Prozent. Eine Bereitstellungs-provision wird nach 4 Monaten und 2 Bankarbeitstagen nach Zusage berechnet. Sie beträgt 0,25 Prozent pro Monat vom noch nicht abgerufenen Kreditbetrag. Die Laufzeit beträgt max. 35 Jahre bei mindestens einem und höchstens fünf tilgungsfreien Anlaufjahren.
Bis zu 100 Prozent Ihrer Gesamtkosten, maximal 50.000 Euro
Sie finanzieren damit bis zu 100 % Ihrer Gesamtkosten, maximal 50.000 Euro. Dabei können andere Fördermittel aus öffentlichen Haushalten zusätzlich in Anspruch genommen werden. Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehens-Zusage und kann um bis zu 24 Monaten verlängert werden.
Tilgung des Darlehens
Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in monatlichen Annuitäten. Während der Tilgungs-Freijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Während der Zinsbindungsfrist ist grundsätzlich eine vorzeitige Tilgung der Darlehen ausgeschlossen. Im Einzelfall ist nach Absprache mit der KfW eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kreditbetrages gegen Zahlung einer Vorfälligkeits-Entschädigung möglich
Sicherheiten des Kreditnehmers
Vom Kreditnehmer sind grundpfandrechtliche Sicherheiten zu stellen. Hierzu zählen z. B. Grundschulden. Da der KfW-Kredit in der Regel für Finanzierungen im nachrangigen Beleihungsraum vergeben wird, kann eine Absicherung durch nachstellige Grundschulden erfolgen. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kredit-Verhandlungen zwischen dem Investor und seiner Hausbank vereinbart. Die Sicherheiten sind der KfW im Kreditantrag zu nennen.
Antragstellung
Unsere Mitarbeiter beantworten gerne Ihre Fragen zu den KfW-Förderprogrammen, helfen Ihnen bei der Antragstellung und beraten Sie umfassend bei der Finanzierung Ihres Vorhabens. Die Antragstellung des Kreditantrags muss vor Beginn des Vorhabens bei uns (oder einer anderen Bank Ihrer Wahl) erfolgen. Spätestens unmittelbar nach Kaufvertrags-Abschluss.
Diese Übersicht gibt die wesentlichen KfW-Bestimmungen wieder und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Informationen & Konditionen
KfW-Informationszentrum
Telefon +49 (01801) 33 55 77
Fax +49 (069) 74 31-643 55
Bestellungen
Zentraler Bestellservice der KfW
Telefon +49 (069) 74 31-42 77
Fax +49 (069) 74 31-39 94
Bestellnummer: 14 24 31 (Programm-Merkblatt für das KfW-Wohneigentums-Programm)
Aktuelle Konditionen
Telefonansage +49 (069) 74 31-39 00
Faxabruf +49 (069) 74 31-42 14
(zum KfW-Wohneigentums-Programm, bundesweit zum Ortstarif)
Haben Sie noch Fragen? Unser Berater informiert Sie gerne.


