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Wohnungsbauprämie

Verschenken Sie keine Prämie

Mit der Wohnungsbauprämie (WoP) belohnt der Staat Einzahlungen auf einen Bausparvertrag. Voraussetzung ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

 

Die Wohnungsbau-Pämie
Zahlen Sie regelmäßig Geld in Ihren Bausparvertrag ein, dann belohnt Sie der Staat mit der Wohnungsbau-Prämie (WoP) – solange Sie unterhalb bestimmter Einkommens-Grenzen bleiben.

Ihr Guthaben wächst durch Zinsen und Prämie
Der Staat zahlt für jährliche Sparbeiträge bis maximal 512 Euro (Alleinstehende) und 1.024 Euro (Verheiratete) 8,8 Prozent Wohnungsbau-Prämie. Zusätzlich zu Ihren Guthaben-Zinsen erhalten Sie also maximal 45,06 bzw. 90,11 Euro dazu - Jahr für Jahr.

Schon ab 16
Jeder ab 16 Jahren hat Anspruch auf die WoP. Allerdings nur, solange das zu versteuernde Jahres-Einkommen 25.600 Euro bei Singles oder 51.200 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigt. Ihr Brutto-Einkommen kann wesentlich höher ausfallen. Aufgrund persönlicher Freibeträge entspricht es nämlich nicht Ihrem zu versteuernden Jahres-Einkommen.

Informieren Sie sich
Sprechen Sie den Berater Ihrer Volksbank Krefeld eG an. Er erklärt Ihnen alle Einzelheiten zu Ihrem Bausparvertrag.

 

Alt: Sieben Jahre Bindungsfrist
Für Verträge, die bis Ende 2008 abgeschlossen und mit mindestens einem Betrag in Höhe der Regelsparrate bis zum 31. Dezember 2008 bespart wurden, gilt folgende Regelung: Nach einer siebenjährigen Bindungsfrist kann der Bausparer frei über sein Guthaben und die Wohnungsbau-Prämie verfügen. Er muss das Geld dann nicht zwingend für den Kauf, den Bau oder die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum verwenden.

Neu: Wohnwirtschaftliche Zweckbindung
Für Bausparverträge, die seit dem 1. Januar 2009 abgeschlossen werden, ist die Prämien-Begünstigung dauerhaft an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Sollte der Sparer das Bausparguthaben nicht für den Kauf oder den Bau, die Modernisierung oder den Umbau einer Wohnimmobilie verwenden, muss er die Prämie zurückzahlen.

Ausnahme für Sparer unter 25 Jahre
Eine Ausnahme von der dauerhaften Zweckbindung der Wohnungsbau-Prämie gilt für junge Leute unter 25 Jahre. Für sie bleibt es auch ab 2009 im Wesentlichen bei der flexiblen Verwendungs-Möglichkeit nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist.
Mit der Wohnungsbau-Prämie belohnt der Staat Ihre Sparleistungen in einen Bausparvertrag von Schwäbisch Hall. Es gelten Einkommens-Grenzen und weitere Voraussetzungen. Ihr Berater informiert Sie gerne ausführlich über Ihre Möglichkeiten.

Volksbank Krefeld eG
BLZ 320 603 62